Datenschutz - Einwilligung nach Aufklärung
Diese Zustimmung, sog. Einwilligung nach Aufklärung, regelt die Rechte und Pflichten von Auftragsnehmer [AN] und – Geber [AG]
im Rahmen einer Verarbeitung von personenbezogenen Daten im Bereich der Auftrags- und Anfragenführung.
Diese Zustimmung findet auf alle Tätigkeiten Anwendung, bei denen Mitarbeiter des ANs oder durch ihn beauftragte Unterauftragnehmer
(Subunternehmer) personenbezogene Daten des AGs verarbeiten.
In dieser Zustimmung verwendete Begriffe sind entsprechend ihrer Definition in der EU Datenschutz-Grundverordnung zu verstehen
(laut Art.30 der Verordnung EG Nr. 216/217 des Europäischen Parlament und des Rates vom 27.4.2018 über den Schutz des Menschen
bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr).
In Übereinstimmung mit dem Gesetz muss der AN hierfür die Einwilligung der vertretenden Person (AG),
der betroffenen Firma zu der Nutzung der E-Mailadressen, Telefonnummern und des Datenverkehrs für die folgenden Tätigkeiten
einholen. Hiermit akzeptiert der AG folgende:
- die Verarbeitung personenbezogener Daten - E-Mailadressen, Telefonnummern, Firmen-adressen, DUNS, VAT Nr., Bankkontonummer, Kameraaufnahmen auf der Firmengelände und freies Datenverkehrs (geschäftliche Mitteilungen, Datensendung, Zurverfügungstellung der anderen administrativen Dokumente und andere notwendigen Daten für Anfrage- und Projekteführung) in der Firmendatenbank TOOL Werkzeugbau;
- Die von uns ausgestellten Rechnungen ist möglich nach der Vereinbarung mit dem AG auf die von ihm angeführten E-Mailadressen und auf die Korrespondenzadresse zuzusenden.
Weitere personenbezogene Daten vom AG, die nicht persönlich mitgeteilt wurden, können aus öffentlich zugänglichen Quellen eingeholt werden.
Die Zustimmung wird auf Geschäftsverhältnisdauer zwischen AN und AG erteilt. Danach werden die Angaben physisch und in EDV-technischen Form gelöscht werden.